Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 6 Abs 2 Nr 5 UWG, § 1 Abs 6 S 1 PAngV
Wettbewerbswidrige Werbung eines Mobilfunkbetreibers: Preisvergleich mit ironischem "Seitenhieb" auf einen Konkurrenten; irreführende Werbung mit einem Minutenpreis für Gespräche von Handy zu Festnetz - aufrecht.de
Unlautere herabsetzende vergleichende Werbung durch ironisch-abwertenden Seitenhieb
- Judicialis
PAngV § 1 VI 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 6 II Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unlautere Werbung bei Preisvergleich mit ironisch-abwertendem Seitenhieb auf Konkurrenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer unlauter herabsetzenden vergleichenden Werbung; Informationspflichten bei einer Werbung mit einem Minutenpreis für Gespräche vom Handy ins Festnetz; Abgrenzung zwischen "leiser Ironie" und "nicht hinnehmbarer Herabsetzung"
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Vergleichende Werbung im TK-Bereich
- beck.de (Leitsatz)
«Na, auch T-Aktionär?»
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vergleichende Werbung im TK-Bereich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 8 O 107/03
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2003 - 8 O 1077/03
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, XVIII
- GRUR-RR 2005, 355
- MMR 2005, 463
- ZUM 2005, 658
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99
Preisgegenüberstellung im Schaufenster
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
Zwar kann von einer Herabsetzung im Sinne dieser Vorschrift noch nicht die Rede sein, wenn die mit einem Preisvergleich notwendig verbundene negative Darstellung des Mitbewerbers zusätzlich mit ironischen Anklängen versehen wird, um Aufmerksamkeit für die Werbung zu erzielen (vgl. BGH WRP 01, 1441, 1445 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster); insoweit enthält § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG n.F. nicht etwa ein Gebot der Wahl des "mildesten Mittels". - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
Da die Beklagte unter Angabe von Preisen wirbt, ist sie nach dem Grundsatz der Preisklarheit (§ 1 Abs. 6 Satz 1 Preisangabenverordnung) verpflichtet, neben dem Minutenpreis alle wesentlichen Informationen, die für die Einschätzung der mit dem beworbenen Angebot einhergehenden wirtschaftlichen Belastung von Bedeutung sind, bereits in der Werbung mitzuteilen (vgl. BGH WRP 99, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04
Aus der Entscheidung "Lottoschein" des Bundesgerichtshofs (GRUR 02, 828) ergibt sich keine andere Beurteilung.
- OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
Auslegung des Begriffs "Preisbestandteil" zur Beurteilung eines Verstoßes gegen …
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist in der Regel nicht als bloß unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2005, 355, 356;… OLG Hamburg, Urt. v. 3.2.2005 - 5 U 128/04).